Um Bujus nach der DSGVO datenschutzkonform nutzen zu können, folgen Sie einfach den folgenden 4 Schritten.
Damit Bujus Daten für Ihre Schule verarbeiten darf, muss Ihre Schule mit Bujus einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
Einfach gesagt wird in diesem geregelt, welche Daten Bujus wie für Ihre Schule verarbeitet und worauf Bujus dabei achten muss.
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Als nächstes müssen Sie Bujus in die Datenschutzerklärung Ihrer Schule aufnehmen.
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Da die bisherigen Schüler nich der neuen Datenschutzerklärung zugestimmt haben, müssen die Erziehungsberechtigten von diesen einwilligen, dass einige Daten ihres Kindes an Bujus weitergegeben werden dürfen.
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Befolgen Sie zusätzlich noch die folgenden Regeln.